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Fahrschule Gericke
Landwehrstr. 65
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02.02.10

Alles Wichtige zur Führerscheinprüfung

 

Theoretische Führerscheinprüfung

Sind Sie schon fit für die Theorieprüfung? Haben Sie Fragen zum Ablauf des theoretischen Teils? Hier finden Sie nützliche Tipps zur Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse abgelegt werden. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Theoriestunden ist Pflicht, das heißt, es müssen mindestens zwölf Unterrichtseinheiten "Grundausbildung" dabei sein. Wer bereits eine Führerscheinprüfung bestanden hat, muss bei der Ausbildung in einer zweiten Klasse nur noch sechs "Pflicht-Stunden" absolvieren.

 

 

 

Theorieprüfung: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Um unnötige Kosten und Stress zu vermeiden, sollte die theoretische Führerscheinprüfung jedoch erst angegangen werden, wenn die Übungsbögen sitzen und man sich gut vorbereitet hat.

 

Die theoretische Prüfung läuft schriftlich unter Aufsicht eines TÜV- oder Dekra-Gutachters ab. Die Prüfungsbögen entsprechen den Übungsbögen in der Fahrschule. In einigen Bundesländern wird auch schon die Prüfung am PC angeboten. Dies ist in Hamburg seit dem 1. Dezember 2008 der Fall - auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, das Saarland sowie weitere Bundesländer haben bereits auf die PC-Prüfung umgestellt.

Bis zum 1. Januar 2010 soll nach dem Willen der Bundesregierung die theoretische Führerscheinprüfung in allen Bundesländern ausschließlich am PC durchgeführt werden. Dabei ersetzt die PC-Maus lediglich den Stift - es bleibt auch hier bei insgesamt 30 Fragen zum Grund- und Spezialwissen mit unterschiedlicher Gewichtung.

Führerschein-Theorie im Multiple-Choice-Test

Auf jede Frage gibt es eine oder mehrere Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice). Alle Fragen sind mit unterschiedlichen Fehlerpunkten versehen. Überschreitet man die jeweils zugelassene Fehlerpunktzahl, fällt man durch. Eine erneute Prüfung ist meist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich (zwei Wochen) und kostet erneut Geld (Gebühren siehe Kostenkapitel "Preise für die Prüfungen"). Fällt ein Schüler drei Mal durch, muss er sich ein halbes Jahr gedulden, ehe er wieder zur Prüfung zugelassen wird.



Lernmaterialien zur Führerschein-Theorieprüfung

 

 

Theoretischer Teil

Was gibt es zu beachten?

Anmeldezeitraum

frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden

Ort

Anmeldung über Fahrschule- Test bei einer Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.)

Prüfungsart

Geprüft wird im Multiple-Choice Verfahren (durch Ankreuzen der vorgegeben Antworten) - für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt

Prüfungszeit

30 Minuten

Gültigkeit

Eine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Eine praktische Prüfung sollte also innerhalb eines Jahres absolviert werden.

Was passiert wenn ich durchfalle?

Prüfung kann nach zwei Wochen wiederholt werden, muss aber noch einmal bezahlt werden.

Kosten

Siehe Kostenkapitel ("Preise für Prüfungen")

 

Die Theorie haben Sie hinter sich, doch sind Sie auch fit für die Praxis? Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf es bei der praktischen Führerscheinprüfung ankommt.

 

Praktische Führerscheinprüfung

 

Die praktische Prüfung kann maximal einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse abgelegt werden. Jeder Fahrschüler wird von seiner jeweiligen Fahrschule einzeln zur Prüfung angemeldet.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestanzahl von zwölf Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten), davon fünf Überland-, vier Autobahn und drei Nachtfahrten. Alles andere sind Übungsfahrstunden, die in der Summe je nach individuellem Fahrvermögen unterschiedlich ausfallen können. Je besser sich ein Fahrschüler auf der Straße anstellt, desto schneller kann er auch die Prüfung ablegen. Im Endeffekt entscheidet aber der Fahrlehrer darüber, wann es soweit ist.



Zum Ablauf der praktischen Führerschein-Prüfung



Die Strecke wird vom Prüfer vorgegeben, beim Pkw-Führerschein fährt der Fahrlehrer wie bei den Übungsstunden auch auf dem Beifahrersitz mit, der Prüfer sitzt in der Regel hinten. Diese Situation sorgt bei vielen Prüflingen für zusätzliche Anspannung. Um damit besser klarzukommen, hier einige Tipps:

1) Schnell ist nicht immer gut: auch wenn die Fahrstunden Geld kosten, ist eine intensive Vorbereitung unabdingbar. Außerdem sollten Sie rechtzeitig und ausgeruht zum Termin erscheinen - das verhindert unnötige Hektik schon vor der Prüfung.

2) Üben Sie in den letzten Fahrstunden vor dem Termin mit Ihrem Fahrlehrer unter Prüfungsbedingungen.

3) Stellen Sie sich vor, die Prüfung sei eine ganz normale Fahrstunde. Richten Sie sich in Ruhe auf dem Fahrersitz ein, inklusive aller Fahrzeug-Einstellungen wie Rückspiegel, Sitzposition, Lenkrad etc. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie nach und versuchen Sie immer ruhig zu bleiben. Notfalls um eine kurze Pause bitten.

4) Wenn nötig: Brille oder Kontaktlinsen nicht vergessen



Prüfungswiederholung



Sollten Sie eine Prüfung vermasseln, ist das kein Problem. Sie können die Prüfung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (normalerweise zwei Wochen) unbegrenzt oft wiederholen. Allerdings ist das natürlich wieder mit Kosten für Fahrstunden und Nachschulung verbunden (siehe Preise für Prüfungen). Wird die theoretische oder die praktische Prüfung auch nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden, darf der Bewerber die jeweilige Prüfung erst nach Ablauf von drei Monaten wiederholen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Übung macht den MeisterGute praktische Fähigkeiten lassen sich nur durch viel Übung erlernen. Wer vor dem Führerschein schon einmal Praxisluft schnuppern möchte, kann als einzig legale Möglichkeit das große Angebot an Verkehrsübungsplätzen in Deutschland nutzen. Unter einem Verkehrsübungsplatz versteht man ein freies Gelände, auf welchem Straßen, Kreuzungen, kleine Hügel oder Abfahrten eingerichtet sind. Hier können Fahranfänger gegen eine geringe Gebühr das Fahren erlernen. Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültigem Autoführerschein sowie ein verkehrssicheres und versichertes Fahrzeug. Nach bestandener Prüfung kann die Fahrpraxis und insbesondere das Fahrverhalten in Extremsituationen auch in Fahrtrainings (zum Beispiel bei der Aktion Besser Fahren ) vertieft werden.

 

 

Praktischer Teil

Was gibt es zu beachten?

Anmeldezeitraum

frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse

Ort

Anmeldung über Fahrschule - Fahrlehrer meldet Prüfling an

Prüfungsart

Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr mit Prüfer(TÜV, Dekra etc.) im Auto

Prüfungszeit

In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

Gültigkeit

Führerschein auf Probe (2 Jahre) bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis, sofern keine Auffälligkeiten während der Probezeit auftreten

Was passiert wenn ich durchfalle?

Prüfungswiederholung (1 & 2) bei Nichtbestehen nach jew. 14 Tagen Ab dem dritten Mal ist eine Wiederholung erst nach drei Monaten möglich.


Vor der Wiederholung: Erneut Fahrstunden, die bezahlt werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten mehr an.

Kosten

Siehe Kostenkapitel ("Preise für Prüfungen")

 

 

Preise für Prüfungen - Wieviel kostet der Führerschein?

Die Frage nach den Kosten für den Führerschein ist nicht leicht zu beantworten. Der Gesamtpreis des Führerscheins hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Klar gibt es Fixkosten, aber der Großteil des Gesamtpreises variiert.

Die Gesamtsumme für den Führerschein ergibt sich aus der Addition fixer Kosten, (Lehrmaterial, Behörden, Prüfungsgebühren etc.) und den flexiblen Kosten wie Fahrstunden oder die Anzahl der Prüfungsanläufe des jeweiligen Führerscheinanwärters.

 

Fahrschule, Behörden, Prüfer - alles kostet Geld



Derzeit müssen Fahrschüler für 45 Minuten fahrpraktischen Unterricht mit durchschnittlich etwa 35 Euro rechnen, die Gebühren für Prüfungen und Behörden schlagen derzeit mit rund 145 Euro zu Buche. In der Grundgebühr der Fahrschule sind nur die allgemeinen Aufwendungen für den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen enthalten. Lehrmaterialien müssen immer extra bezahlt werden.

Die Fahrschulen müssen zudem in ihrer Preisliste die "Vorstellung zur theoretischen/ praktischen Prüfung" aufführen. Hierbei handelt es sich um den Kostenanteil, den die Fahrschule abrechnet (Planungsaufwand, Anmeldung zur Prüfung, Ausstellen der nötigen Bescheinigungen, Prüfungsfahrzeug, Fahrlehrer) - dieser kann ebenfalls preislich variieren.



Kosten für Theorie und Praxis  - da kommt schnell was zusammen



In der Summe müssen bei einem Führerschein der Klasse B (Pkw) inklusive aller Anmelde-, Unterrichts- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für Lehrmaterial, Erste Hilfe und Sehtest heutzutage etwa zwischen 1.500 und 2.000 Euro einkalkuliert werden.

 

Ausgabe

Betrag

Erste-Hilfe-Kurs

10-30 Euro*

Sehtest

ab 6 Euro*

Passfotos

ab 8 Euro*

Wohnsitzbehörde

ca. 5 Euro*

Führerscheinstelle

43,40 Euro

Grundgebühr

50-300 Euro*

Lehrmaterial (Schüler)

40-100 Euro*

Prüf-Gebühr (Theorie-Prüfung)

11,70 Euro

Prüf-Gebühr (Praxis-Prüfung)

84,97 Euro

Fahrstunden (in der Regel etwa 20-30)

20-40 Euro*

Sonderfahrten (jew. 45 min, 12xPflicht

30-45 Euro*

Vorstellung zur theoretischen Prüfung (nicht in jeder Fahrschule)

0-75 Euro*

Vorstellung zur praktischen Prüfung (nicht in jeder Fahrschule)

0-75 Euro*

Gebühren, die zusätzlich für Anträge im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 anfallen

ca. 20 Euro*


*Richtwerte

 

Dokumenten-CheckAlles, was Sie zum Führerscheinantrag benötigenNach der Anmeldung bei der Fahrschule, sollte baldmöglichst der amtliche Führerscheinantrag gestellt werden. Welche Dokumente Sie zur Beantragung benötigen, haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst.Das Antragsformular erhalten Sie direkt in der Fahrschule. Die jeweils zuständige Meldebehörde (örtliches Einwohnermeldeamt) nimmt den Antrag entgegen, prüft die Angaben und leitet ihn dann an die Führerscheinstelle weiter. Erst wenn der Prüfauftrag danach wieder bei der Fahrschule landet, ist es möglich einen oder beide Prüfungsteile (Theorie & Praxis) zu absolvieren.Folgende Unterlagen müssen Sie beim Führerscheinantrag mitbringen:1) Gültiger Personalausweis oder Reisepass2) Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S, L und T eine Sehtest-Bescheinigung und die Teilnahmebestätigung des "Kurses über lebensrettende Sofortmaßnahmen" (Details siehe Erste Hilfe)3) Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung sowie die Sehleistung und eine Bescheinigung über eine Ausbildung in Erste Hilfe-Maßnahmen4) Ein aktuelles Passbild (Halbprofil, keine Kopfbedeckung, 35 x 45 mm) für den FührerscheinEine Ausnahme ist der Mofa-Führerschein, bei dem kein separater Antrag erforderlich ist. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild, den Personalausweis oder Pass und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule vorzulegen.

 

Die wichtigsten Fakten zum Auslandsführerschein

 

Der EU-Führerschein gilt innerhalb Deutschlands unbegrenzt. Für andere ausländische Führerscheine gelten andere Bestimmungen. Ein Überblick. 

Grundsätzlich gilt: Wer eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzt, der nicht der EU oder dem EWR angehört, muss nach sechs Monaten ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland (185 Tage im Jahr) hier einen neuen Führerschein beantragen. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

 

Das Problem mit dem Führerscheintourismus

 

Viele straffällig gewordene Autofahrer, die in Deutschland ihren Führerschein abgeben müssen, versuchen über den EU-Führerschein die rechtlichen Hürden hierzulande zu umgehen und im Ausland einen neuen Führerschein zu erwerben.

Die neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union wollen dem nun einen Riegel vorschieben: Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben. Auch ein EU-weites Netz für den Datenaustausch über Führerscheine soll zu diesem Zweck aufgebaut werden.

Auslandsführerschein kann aberkannt werden

In bestimmten Fällen können ausländische Führerscheine bereits abgewiesen werden. In einem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verwiesen Richter im Dezember 2008 auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom Juni, dass ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse vermerkt ist, nicht akzeptiert werden müssen.

Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer sogar nachträglich zur MPU bitten.Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigere, dem dürfe das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen. Die Situation ist jedoch noch immer zerfahren, da in manchen Ländern wie Polen oder Slowenien überhaupt kein Wohnort in die Führerscheine eingetragen wird. 

Die dazu notwendige Umsetzung im nationalen Recht ist zum 19. Januar 2009 in Kraft getreten. Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die von diesem Datum an ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Es kommt auch nicht mehr darauf an, ob der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nur anscheinsweise seinen Wohnsitz in den Ausstellerstaat verlegt hatte.

Unabhängig von der Problematik "Führerscheintourismus" gelten für den Auslandsführerschein also folgende Fakten:

1) Wer einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der europäischen Union besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz ins Inland verlegt, kann mit der Fahrerlaubnis weiterhin fahren.

2) Wer eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzt, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehört und seinen Wohnsitz ins Inland verlegt, benötigt in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten eine inländische Fahrerlaubnis, es sei denn, er will nicht länger als zwölf Monate in Deutschland bleiben. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängt davon ab, in welchem Staat die Fahrerlaubnis erworben wurde.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Des Weiteren unterliegen Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, nach ihrer Wohnsitzbegründung in Deutschland auch den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.

 

Quelle:  www.auto-motor-und-sport.de

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